Psychotherapeutische Praxis      Muriel Kämpfen
    


Honorar

 
Mein Honorar richtet sich nach den Tarifempfehlungen der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP. Entsprechend kostet Sie ein Einzelgespräch à 60 Min. Fr. 200.– . Beratungstelefone, längere Mails und Krankenkassenberichte verrechne ich zum gleichen Ansatz. Abgemachte Stunden müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, andernfalls muss ich die Stunde – unabhängig von den Gründen – in Rechnung stellen.
Ihre Krankenkasse beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Psychotherapiekosten:
Sie müssen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die die Kosten für nicht-ärztliche Psychotherapie abdeckt.
Einige Krankenkassen verlangen, dass eine Aerztin oder ein Arzt Sie zur Psychotherapie überweist. In dieser Ueberweisung wird Ihnen der Arzt eine psychische Krankheit gemäss ICD-10 (Internationale Klassifikation psychischer Krankheiten) bescheinigen. Das kann irritierend sein. Wenn Sie das nicht möchten, könnten Sie sich entscheiden, die Therapie selbst zu bezahlen und sie als Investition in Ihre persönliche Weiterbildung zu betrachten.
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse für weitere persönliche Informationen.
Opferhilfe:
Opfer von Gewaltverbrechen oder Unfällen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des Opferhilfegesetzes. Die offiziell anerkannten Opferhilfestellen in Ihrem Kanton informieren Sie konkret über Ihre Möglichkeiten.
Schweigepflicht:
Der Artikel 35 des Bundesgesetzes über den Datenschutz DSG sowie die Berufsordnung der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) verpflichten mich dazu, alles, was Sie mir anvertrauen, streng vertraulich zu behandeln.